Abwicklung und Kündigung von einem Autokredit
Abwicklung
Nach erfolgter Anfrage durch den Antragssteller, erhält dieser entsprechende Antragsunterlagen. Diese reicht er ausgefüllt beim Antragsnehmer (Institution: Hausbank, Direktbank oder der herstellerabhängigen Autobank) ein.
Nach Antragseingang erfolgt eine Bonitätsprüfung, die durch Einsichtnahme in die SCHUFA-Einträge vorgenommen wird.
In der Regel gilt, liegt ein negativer SCHUFA-Eintrag vor, wird der Autokredit nicht bewilligt. Gründe eines negativen SCHUFA-Eintrages können beispielsweise u. a. sein: Kündigung eines Girokontos von Seiten der Bank oder Erhalt eines Mahnbescheides aufgrund unbezahlter Rechnungen.
Liegt ein positiver SCHUFA-Eintrag vor und auch sonst ist keine schlechte „Haushalts“-Bonität beim Antragssteller festzustellen, wird die Vertragszeichnung vorbereitet.
Folgende Unterlagen sind bei Vertragsunterzeichnung mitzuführen:
- Personalausweis
- Gehaltsnachweise (ggf. zusätzlich Arbeitsvertrag)
- Sicherheit > KFZ-Brief, Gehaltsabtretung
- SCHUFA-Auskunft
Nach Genehmigung und Bereitstellung durch den Kreditgeber, verfügt der Kreditnehmer nun über die vereinbarte Kreditsumme zu den vereinbarten Konditionen.
Zu beachten
- Laufzeit des Autokredites sollte nicht zu lange angesetzt werden, denn je länger die Laufzeit, um so höher errechnen sich die zu zahlenden Zinsen
- Liegt der Bank eine entsprechende Sicherheit vor, fallen die Zinsen in der Regel für den Autokredit niedriger aus
- Es sollten verschiedene Angebote eingeholt und verglichen werden
- Vorsicht bei Abschluss eines Kreditvertrages beim Autohändler, auf den ersten Blick erscheint meist der Kredit günstiger als bei anderen Kreditgebern, allerdings lauern häufig „andere“ versteckte Kosten in den Verträgen.
Kündigung
Erfolgt durch einseitige Erklärung des Kreditnehmers oder Kreditgebers zur Beendigung des laufenden Kreditvertrages. Zu beachten ist, dass die Bank dazu berechtigt ist, bei vorzeitiger Kündigung durch den Kreditnehmer, ein Aufhebungsentgelt (Vorfälligkeitsentschädigung) zu erheben.
Recht des Kreditnehmers
Der Kreditnehmer hat jederzeit das Recht, seine Verbindlichkeiten aus Kreditverpflichtung zu erfüllen. Allerdings kann der Kreditgeber Zinsen und sonstige laufzeitabhängige Kosten für die ersten 9 Monate der ursprünglich vorgesehene Laufzeit verlangen, selbst dann, wenn der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten vor Ablauf des eben genannten Zeitraumes erfüllt hat (geregelt § 14 VerbKrG).

Tweet This
Share on Facebook
Digg This
Save to delicious
Stumble it
RSS Feed