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Altersteilzeit

Dez 4th, 2009 | By admin | Category: News

Die Altersteilzeit stellt eine besondere Form der Teilzeitarbeit für ältere Menschen dar. Durch die Altersteilzeit bekommen ältere Arbeitnehmer sowie auch Beamte die Möglichkeit gleitend in den Ruhestand überzugehen. Für die Altersteilzeit gibt es bestimmte Voraussetzungen die erfüllt werden müssen. Wer die Möglichkeit der Altersteilzeit nutzen möchte muss das 55. Lebensjahr vollendet haben. Wichtig ist auch, dass in den letzten fünf Jahren mindestens 1080 Tage versicherungspflichtig gearbeitet wurden.

Es gibt zwei Varianten bei der Altersteilzeit, bei der ersten Variante werden die wöchentlichen Arbeitszeiten um die Hälfte reduziert, diese Variante wird heute jedoch nur noch selten umgesetzt. Bei der zweiten Variante handelt es sich um ein Blockmodell, bei diesem Blockmodell geht der Arbeitnehmer in der ersten Blockhälfte ganz normal arbeiten und leistet dabei die vollen Arbeitsstunden. In der zweiten Blockhälfte wird der Arbeitnehmer freigestellt, da dieser in der ersten Blockphase die Freistellungsphase rausgearbeitet hat.

Die Altersteilzeit wird staatlich gefördert und finanziell unterstützt. Das Teilzeitgehalt wird nach § 3 Abs.1 Nr. 1 Buchst. aAltTZG, um mindestens 20% aufgestockt. Die Arbeitnehmer die in Altersteilzeit gehen, erhalten in der Regel ca. 85% ihres vorherigen Nettolohns.

Durch die Altersteilzeit sollen neue Arbeitsplätze für junge Menschen geschaffen werden, leider sieht dies in der Realität nicht immer so aus, manche Firmen nutzen die Altersteilzeit um Arbeitsplätze zu reduzieren.

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