Basis-Rente Steuervorteile nur noch mit staatlicher Zertifizierung


Die Basis-Rente, besser bekannt unter der Bezeichnung „Rürup-Rente“ bietet Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit Altersvorsorgebeiträge von bis zu 20.000 Euro / Jahr (Ehepaare 40.000 Euro) als Sonderausgaben im Rahmen der der Einkommenssteuer geltend zu machen.

Bislang musste für die Anerkennung der eingezahlten Vorsorge-Beiträge lediglich eine Bestätigung des Versicherers vorliegen, dass die durch den Versicherten gewählte Basis-Rente auch den gesetzlichen Vorgaben (lebenslange Rente, kein Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr, keine Vererbbarkeit der Ansprüche, nicht veräußer- und nicht kapitalisierbar) entspricht. Diese eher großzügige Regelung, die allerdings eine Einzelfallprüfung durch das Finanzamt nach sich zog, wurde zum 01. Januar 2010 durch ein Zertifizierungsverfahren ersetzt, dessen erfolgreicher Abschluss jetzt die Grundlage für die Anerkennung der Vorsorgeaufwendungen darstellt.

Erste Basis-Rente Zertifizierungen erfolgten bereits im Januar

Bereits Anfang Januar meldeten einzelne Basis-Renten Anbieter wie z.B. die Deutsche Bank Tochter DWS (DWS BasisRente Premium) den erfolgreichen Abschluss der Zertifizierung und teilten ihren Kunden die Basis-Renten Zulassungsnummer mit, welche dann für die Steuererklärung des Jahres 2010 als Bestätigungsnachweis erforderlich ist.

Noch bis zum 31.12.2010 bleibt Versicherungen und Fondsgesellschaften, die eine solche Basis-Rente anbieten Zeit die einzelnen Angebote durch die BaFin prüfen und zertifizieren zu lassen. Für Kunden, die als bislang keine entsprechende Zulassungsnummer durch den Versicherungsanbieter übermittelt bekommen haben, besteht also noch lange kein Grund zur Sorge. Dennoch empfehlen Versicherungsberater zu gegebener Zeit – und rechtzeitig vor dem 31.12. – direkt beim Versicherer nachzuhaken wann mit einem Abschluss der Prüfung / Zertifizierung des gewählten und besparten Basis-Rente Vertrages zu rechnen ist.

Quelle: http://www.basis-rente-vergleich.de/