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Eine Kfz-Versicherungen muss nicht bei einem Versicherungsvertreter abgeschlossen werden

Sep 17th, 2009 | By admin | Category: Versicherung

Vergleichen Sie selber und sparen Sie sich den Vertreter

Die Bezeichnung Kfz-Versicherung ist ein Sammelbegriff für eine Reihe gesetzlich vorgeschriebener und freiwilliger Versicherungen.

Kfz-Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht-Versicherung haftet im Falle eines durch den Versicherungsnehmer (Kfz-Halter) verursachten Verkehrsunfall für Schäden, die Dritten entstanden sind. Abgedeckt sind dabei Personenschäden wie Renten und Heilungskosten, Sachschäden an fremden Fahrzeugen bzw. Objekten, Vermögensschäden und Ansprüche auf Schmerzensgeld. Zur Berechnung der Versicherungsbeiträge werden die Typklasse (Schadenshäufigkeit nach Fahrzeugtyp), die Regionalklasse (Schadenshäufigkeit nach Zulassungsgebiet) und der Schadensfreiheitsrabatt (ein Bonus für langjährige Unfallfreiheit) herangezogen. Weitere Daten des Kfz-Halters (Alter, Beruf etc.) werden ebenfalls berücksichtigt.

Teilkasko
Die Teilkasko-Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht. Sie deckt die häufigsten am eigenen Fahrzeug entstehenden Schäden ab. Zum Leistungskatalog zählen Diebstahl (auch von Teilen), Glasbruch, Schäden in Folge von Unwetter oder in Folge eines Zusammenstosses mit Haarwild. Zur Berechnung der Beiträge zur Teilkasko-Versicherung werden ebenfalls Typklasse, Regionalklasse und Personendaten des Fahrzeughalters bzw. Fahrers herangezogen. Schadensfreie Jahre bleiben unberücksichtigt, allerdings können die Beiträge durch eine Selbstbeteiligung gesenkt werden.

Vollkasko
Eine Vollkasko-Versicherung ist ebenfalls eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch Unfall oder Vandalismus entstanden sind. Vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden werden nicht erstattet. Typklasse, Regionalklasse und Personendaten werden bei der Beitragsberechnung ebenso wie ein Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigt. Der Versicherungsnehmer kann die Beiträge durch Wahl einer Selbstbeteiligung gestalten. Einige Gesellschaften bieten weitere Beitragssenkungen an, wenn die durch Teil- oder Vollkasko versicherten Schäden bei einer von der Versicherung bestimmten Vertragswerkstatt repariert werden.

Schutzbrief
Der Schutzbrief bietet gegen einen geringen zusätzlichen Beitrag Hilfeleistungen im Falle einer Panne, eines Diebstahls oder eines Unfalls. Obwohl der Leistungsumfang der Versicherungsgesellschaften im Detail variiert, sind üblicherweise Abschlepp-, Bergungs- und Rücktransportdienste Bestandteil des Vertrags. Der Schutzbrief übernimmt nicht die eventuell entstandenen Reparaturkosten.

Insassen-Unfallversicherung
Die Insassen-Unfallversicherung haftet im Falle eines Verkehrsunfalls für Schäden, die den mitfahrenden Insassen des Unfallfahrzeugs entstehen. Auf Grund der im Verhältnis zu allgemeinen Unfallversicherungen geringen Eintrittswahrscheinlichkeit ist der Beitrag deutlich niedriger. In der Regel leistet die Insassen-Unfallversicherung pauschal, so dass jede versicherte Person anteilig entschädigt wird.

Verkehrs-Rechtsschutz
Eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, wenn es in Verbindung mit dem Straßenverkehr zu einem Rechtsstreit kommt.

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