Communicationpro

www.esprit.de

Mietkaution – das Sicherungsinstrument des Vermieters

Jun 30th, 2010 | By admin | Category: News

Ein oftmals lästiger und dennoch zweckmäßiger Aspekt der gesamten Vermietungsbranche oder anders gesagt, dem Bereich Mieter-Vermieter-Verhältnisse, ist die Kaution. Es handelt sich dabei um eine Sicherungsmaßnahme des Vermieters – aber diese hat auch einen Vorteil für den Mieter; bei Auszug bekommt der Mieter seine geleistete Kaution inklusive gesetzlich vorgeschriebener Zinsen wieder zurück. Einziger Wehrmutstropfen seitens des Mieters: Sollte man mit der Immobilie nicht sorgsam umgegangen sein und es bestehen Regulierungsmaßnahmen in Form von Reparaturen oder Ersatzzahlungen, dann wird genau dafür die Mietkaution verwendet.

Auch wenn Mietforderungen bestehen aufgrund von nicht geleisteter Mietzahlungen – am Ende des Mietverhältnisses – können diese mit der Mietkaution des Mieters verrechnet werden. Der Mieterbund rät im Falle der Mietkautionsform zu einer schriftlichen Vorabvereinbarung – oder als vertraglicher Bestandteil des Mietvertrags. Die Erscheinungsformen sind unterschiedlich; es kann eine Barkaution erfolgen – dabei wird der Betrag an den Vermieter überwiesen. Eine andere Erscheinungsform ist das vom Mieter eröffnete Mietkautionskonto, welches dann zur Verpfändung an den Vermieter übergeben wird.

Auch ist die Eröffnung eines gemeinsamen Kautionskontos möglich; bei allen Möglichkeiten sollte aber die Verfügbarkeit beziehungsweise Zugangsberechtigung (Stichwort Sperrvermerk) stets beachtet werden. Einen weiteren wichtigen Aspekt stellt die Verzinsung der Kaution dar – diese steht dem Mieter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu.

Tags: