Tachometer Manipulation / Tachojustierung


Es entstehen jährlich immer wieder hohe Schäden durch manipulierte Tachometer, denn bei elektronischen Tachometern ist eine Manipulation sehr einfach durchzuführen. Im Internet gibt es zum Beispiel verschiedene Anbieter die einen “Tacho-Service” oder “digitale Kfz. Einstellungen” anbieten. Die Manipulation erfolgt mittels eines speziellen Gerätes, dieses muss nur eingestöpselt werden und die Kilometerzahl lässt sich verändern bzw. manipulieren. Bei den mechanischen Wegstreckenzählern war das Manipulieren nicht so einfach, denn hier mussten Siegel zerbrochen werden oder das Gehäuse musste mit Gewalt geöffnet werden und beides hinterließ Spuren. Durch spezielle Computerprogramme werden ebenfalls die elektronischen Tachometer manipuliert, hierdurch kann zum Beispiel der eigentliche Tachostand von 190.000 auf 100.000 geändert werden, ohne dass es auffällt.

Oft wird eine Manipulation des Tachometers durchgeführt um ein Gebrauchtfahrzeug besser verkaufen zu können, denn wenn das Auto weniger Kilometer gefahren hat, gibt es hierfür auch mehr Geld. Bis zum August 2005 war das Manipulieren von Tachometern nicht strafbar, wenn bei einem Verkauf der tatsächliche Kilometerstand angegeben wurde und der neue Eigentümer über die Manipulation informiert wurde. Leider erfolgte dies nur sehr selten und es handelte sich bei einem Verkauf ohne diese Informationsweitergabe um Betrug, dieser Betrug wurde natürlich strafrechtlich verfolgt. Aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden und immer höher werdenden Schäden wurde das Gesetz im August 2005 diesbezüglich geändert. Nach dem neu eingeführten § 22b StVG ist die Manipulation des Tachometers ein Vergehen, welches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft wird. Es werden von diesem neuen Paragraphen folgende Tatbestände erfasst: Das Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers durch das Einwirken auf das Gerät oder auf den Messvorgang. Die Aufhebung oder Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Funktion eines Tachometers. Die Herstellung, Überlassung sowie Verschaffung von speziellen Computerprogrammen die zur Vorbereitung einer der Tathandlungen verhelfen.