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	<title>Communicationpro - Mehr Kommunikation geht nicht &#187; Teilkasko</title>
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		<title>Eine Kfz-Versicherungen muss nicht bei einem Versicherungsvertreter abgeschlossen werden</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Sep 2009 07:49:29 +0000</pubDate>
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</script></div><h3>Vergleichen Sie selber und sparen Sie sich den Vertreter</h3>
<p>Die Bezeichnung <a href="http://www.kfz-versicherung.org" target="_blank">Kfz-Versicherung</a> ist ein Sammelbegriff f&uuml;r eine Reihe gesetzlich vorgeschriebener und freiwilliger Versicherungen.</p>
<p><strong>Kfz-Haftpflichtversicherung</strong><br />
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht-Versicherung haftet im Falle eines durch den Versicherungsnehmer (Kfz-Halter) verursachten Verkehrsunfall f&uuml;r Sch&auml;den, die Dritten entstanden sind. Abgedeckt sind dabei Personensch&auml;den wie Renten und Heilungskosten, Sachsch&auml;den an fremden Fahrzeugen bzw. Objekten, Verm&ouml;genssch&auml;den und Anspr&uuml;che auf Schmerzensgeld. Zur Berechnung der Versicherungsbeitr&auml;ge werden die Typklasse (Schadensh&auml;ufigkeit nach Fahrzeugtyp), die Regionalklasse (Schadensh&auml;ufigkeit nach Zulassungsgebiet) und der Schadensfreiheitsrabatt (ein Bonus f&uuml;r langj&auml;hrige Unfallfreiheit) herangezogen. Weitere Daten des Kfz-Halters (Alter, Beruf etc.) werden ebenfalls ber&uuml;cksichtigt.</p>
<p><strong>Teilkasko </strong><br />
Die Teilkasko-Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht. Sie deckt die h&auml;ufigsten am eigenen Fahrzeug entstehenden Sch&auml;den ab. Zum Leistungskatalog z&auml;hlen Diebstahl (auch von Teilen), Glasbruch, Sch&auml;den in Folge von Unwetter oder in Folge eines Zusammenstosses mit Haarwild. Zur Berechnung der Beitr&auml;ge zur Teilkasko-Versicherung werden ebenfalls Typklasse, Regionalklasse und Personendaten des Fahrzeughalters bzw. Fahrers herangezogen. Schadensfreie Jahre bleiben unber&uuml;cksichtigt, allerdings k&ouml;nnen die Beitr&auml;ge durch eine Selbstbeteiligung gesenkt werden.</p>
<p><strong>Vollkasko </strong><br />
Eine Vollkasko-Versicherung ist ebenfalls eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie deckt zus&auml;tzlich zu den Leistungen der Teilkasko Sch&auml;den am eigenen Fahrzeug ab, die durch Unfall oder Vandalismus entstanden sind. Vors&auml;tzliche oder grob fahrl&auml;ssig herbeigef&uuml;hrte Sch&auml;den werden nicht erstattet. Typklasse, Regionalklasse und Personendaten werden bei der Beitragsberechnung ebenso wie ein Schadensfreiheitsrabatt ber&uuml;cksichtigt. Der Versicherungsnehmer kann die Beitr&auml;ge durch Wahl einer Selbstbeteiligung gestalten. Einige Gesellschaften bieten weitere Beitragssenkungen an, wenn die durch Teil- oder Vollkasko versicherten Sch&auml;den bei einer von der Versicherung bestimmten Vertragswerkstatt repariert werden.</p>
<p><strong>Schutzbrief </strong><br />
Der Schutzbrief bietet gegen einen geringen zus&auml;tzlichen Beitrag Hilfeleistungen im Falle einer Panne, eines Diebstahls oder eines Unfalls. Obwohl der Leistungsumfang der Versicherungsgesellschaften im Detail variiert, sind &uuml;blicherweise Abschlepp-, Bergungs- und R&uuml;cktransportdienste Bestandteil des Vertrags. Der Schutzbrief &uuml;bernimmt nicht die eventuell entstandenen Reparaturkosten.</p>
<p><strong>Insassen-Unfallversicherung </strong><br />
Die Insassen-Unfallversicherung haftet im Falle eines Verkehrsunfalls f&uuml;r Sch&auml;den, die den mitfahrenden Insassen des Unfallfahrzeugs entstehen. Auf Grund der im Verh&auml;ltnis zu allgemeinen Unfallversicherungen geringen Eintrittswahrscheinlichkeit ist der Beitrag deutlich niedriger.  In der Regel leistet die Insassen-Unfallversicherung pauschal, so dass jede versicherte Person anteilig entsch&auml;digt wird.</p>
<p><strong>Verkehrs-Rechtsschutz </strong><br />
Eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung &uuml;bernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, wenn es in Verbindung mit dem Stra&szlig;enverkehr zu einem Rechtsstreit kommt.</p>

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