Werden Sie mit einer Krankenzusatzversicherung Privatpatient im Krankenhaus
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen heute nur noch eine ärztliche Grundversorgung, wobei diese in den letzten Jahren immer weiter geschmälert wurde. Die kostenintensivsten Einschränkungen liegen im Bereich des Zahnersatzes und der stationären Behandlung im Krankenhaus. Hochwertiger Zahnersatz statt einfachste Regelversorgung, Einzelzimmer statt Mehrbettzimmer, Professor statt Assistenzarzt, Spezialklinik statt nächstgelegenes Krankenhaus, das alles ist über eine private Krankenversicherung versicherbar. Als gesetzlich Versicherter muss man aber nicht auf die besseren Leistungen einer Privatkrankenversicherung verzichten: Mit der Zusatzversicherung lassen sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ergänzen. Grundsätzlich gibt es im Bereich der Krankenzusatzversicherung verschiedene Tarif-Varianten, die man in die Kategorien ambulant, stationär, Zahn und Tagegeld einteilen kann. Eine dieser Kategorien ist der stationäre Krankenhausaufenthalt. Auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie mit Hilfe einer Krankenhausversicherung Leistungen in Anspruch nehmen, die ansonsten nur Patienten der privaten Krankenversicherung vorbehalten sind.
Eine Krankenhauszusatzversicherung erleichtert und verbessert den nötigen Aufenthalt in Krankenhaus erheblich.
Dies betrifft zum einen die privat- und belegärztlichen Leistungen und die Chefarztbehandlung, zum anderen die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer. Für die Honorarforderung des Privatarztes gilt eine amtliche Gebührenordnung (GOÄ) die den Gebührenhöchstsatz auf das 3,5 fache vom Regelsatz beschränkt. In den allermeisten Fällen ist dieser Höchstsatz zwar völlig ausreichend, es gibt aber auch Umstände, in denen besondere Maßnahmen notwendig sind, die mit dem 3,5 fachen Satz nicht abgegolten werden können. Manche Krankenzusatzversicherungstarife erstatten daher auch begründete Honorarforderungen, die über diesen 3,5 fachen Höchstsatz hinaus gehen. Desweiteren gibt es Unterschiede im Bereich der Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen, die im Rahmen der leistungspflichtigen stationären Heilbehandlung durchgeführt werden. Manche Tarife leisten ebenfalls bei ambulant durchgeführten Operationen. Ebenfalls versicherbar ist die seit 2004 festgelegte Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. In der Regel übernehmen die Krankenzusatzversicherungen 100 % der Mehrkosten nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse. Um Beiträge zu sparen, werden aber auch Tarife angeboten, die nur bei Unfällen eine Leistung erbringen.
Vergleichen lohnt sich
Die Beiträge und Leistungen der einzelnen Versicherungstarife unterscheiden sich teilweise erheblich. Schauen Sie sich daher die Tarifvielfalt der Anbieter genau an bevor Sie eine Entscheidung treffen. Entweder recherchieren Sie selbst oder nutzen Sie die professionelle Unterstützung eines unabhängigen Versicherungsmaklers. Das Internet stellt zahlreiche Vergleichsangebote zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass es sich sehr oft um eine Weiterleitung der Vergleichsanfrage an einen Berater handelt, der mit den zur Verfügung gestellten Daten einen professionellen Versicherungsvergleiche erstellt. Mit einem Onlinerechner erhalten Sie die Möglichkeit einfach und kostenlos viele verschiedene Zusatzversicherungen zu vergleichen.

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